Pech gehabt?
Schnell ist es im Straßenverkehr geschehen. Unfall, Bußgeld oder Fahrverbot. Kleine Ursache, große Wirkung.
Umso wichtiger, dass Sie sich für Ihre Auseinandersetzung mit der gegnerischen (oder eigenen) Versicherung, der Bußgeld- oder Führerscheinstelle von Anfang an fachkundige Unterstützung holen. Sonst drohen Nachteile. Entschädigungsleistungen nach unverschuldeten Verkehrsunfällen fallen ohne Anwalt häufig geringer aus. Akteneinsicht bei Behörden oder der Staatsanwaltschaft bekommen Sie ohne ihn auch nicht.
Übrigens: Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten zahlen.
Ich nehme mich Ihrer Sache gerne an und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.